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OLG Hamm, 07.12.2001 - 35 U 15/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten bei der Aufnahme einer Hausratsversicherung; Unterlassung von Angaben zu einer Vorversicherung und bestehender Schäden in den letzten fünf Jahren eines Handelsvertreters der Versicherung; Verletzung ...
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.01.2001 - 16 O 369/00
- OLG Hamm, 07.12.2001 - 35 U 15/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im …
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2001 - 35 U 15/01
Anders liegt es nur, wenn der Schaden erst durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen bei wertender Betrachtung nur ein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und dem Erstverursacher ein Einstehenmüssen für die Folgen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 2000, S. 948).
- OLG Hamm, 16.07.2003 - 20 U 36/03
Umfang der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess
Wegen einer im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter der WWK Allgemeine Versicherung AG (im Folgenden: WWK) begangenen Pflichtverletzung wurde der Kläger in dem Rechtsstreit 16 O 369/00 LG Essen (= OLG Hamm 35 U 15/01) durch rechtskräftiges Urteil des 35. Zivilsenats des OLG Hamm vom 7.12.2001 zur Zahlung von Schadensersatz an die WWK verurteilt.